300€ mehr können nicht schaden, oder?

2. September 2022, 10:33 Uhr Views: 676

Liebe Studierende,

die Kosten steigen momentan unnatürlich stark an, und das betrifft vor allem die Kosten für Strom und Energieträger. Glücklicherweise hat die Bundesregierung einmalige Direktzahlungen von jeweils 300€ beschlossen, um diese Mehrbelastungen abzufedern. Das ist die sogenannte Energiepreispauschale.

Diese wird allerdings nicht einfach an alle Bedürftigen gezahlt, sondern... naja, an mehr oder weniger alle Personen, die in irgendeiner Form erwerbstätig sind (oder es in diesem Jahr waren), und auch nur an diese. Studierende beispielsweise gehen standardmäßig leer aus. Unsere liebe Politik halt.
Die gute Nachricht ist: Die Regelung schließt Minijobs mit ein! Viele von euch, die sich nebenbei irgendwo etwas dazuverdienen, sind also anspruchsberechtigt. Die schlechte Nachricht ist: Ihr bekommt das Geld nicht automatisch, sondern müsst ein bisschen was dafür tun. Zum Glück aber nicht viel.

Um zu verhindern, dass Leute mit einem Minijob, welcher zusätzlich zu einer weiteren Beschäftigung besteht, das Geld mehrfach einstreichen (was nicht erlaubt ist), bekommen reine Minijobber nämlich erst einmal gar kein Geld. Um dieses Problem zu beheben, müsst ihr euren Minijob, bzw. exakt einen eurer Minijobs, explizit als "erstes Dienstverhältnis" ( = Haupt-Dienstverhältnis; gemeint ist nicht zwingend das erste Dienstverhältnis, in welchem ihr jemals standet!) deklarieren. Dadurch erklärt ihr, dass euer Minijob das eine Dienstverhältnis ist, aus welchem euer Anspruch auf die Energiepreispauschale erwächst, und dass kein "noch ersteres" Dienstverhältnis existiert, durch das ihr die Pauschale bereits erhaltet.
Hierfür müsst ihr ein Schreiben wie dieses hier an die Stelle senden, von welcher euer Gehalt kommt. Normalerweise ist das euer Arbeitgeber, doch im Falle von uniinternen Jobs ist es das das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) NRW. Für letzteres existiert ein Webformular, durch das ihr das ausgefüllte Schreiben hochladen könnt.
Theoretisch besteht stattdessen auch die Option, sich die Energiepreispauschale über die nächste Steuererklärung zu holen.

Falls ihr noch Fragen habt, findet ihr diese vielleicht im FAQ des Finanzministeriums beantwortet. Ansonsten wünschen euch noch viel Erfolg bei der Geltungmachung von Ansprüchen!

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